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Das Deutschlandticket kommt, aber …

… nicht umsonst oder bezuschusst als Jobticket! Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat meldet mit Schreiben vom 21.03.23:

„Zum 1. Mai 2023 wird das bundesweit für den Nahverkehr gültige Deutschlandticket eingeführt.
Anders als bei den zwischen den Verkehrsunternehmen und dem Freistaat Bayern bestehenden Jobticketverträgen setzt der Erwerb des Deutschlandtickets als rabattiertes Jobticket die Zahlung eines Zuschusses seitens des Arbeitgebers voraus. Ein solcher Zuschuss kann vom Freistaat Bayern mangels haushaltsrechtlicher Grundlage und Finanzierbarkeit nicht gewährt werden. Der Erwerb des Deutschlandtickets als rabattiertes Jobticket ist daher für die Beschäftigten des Freistaats Bayern nicht möglich.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der TUM ist es leider verwehrt, einen Sonderweg zu gehen und die Kosten für das Deutschlandticket zu übernehmen. Die Hochschulleitung wird sich aber beim Minister dafür stark machen, dass die TUM Beschäftigten nicht schlechter gestellt werden als die der Stadt München. Die Personalvertretungen an der TUM werden gemeinsam mit anderen Uni-Personalräten in Bayern sich ebenfalls um eine Lösung bemühen.

Wenn Sie Ihren Unmut kundtun möchten, richten Sie bitte Ihre Beschwerde direkt an den Finanzminister Albert Füracker, minister@stmfh.bayern.de